Als Unternehmer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter müssen Sie rechtlich für Entscheidungen geradestehen. Die Kosten für die Strafverteidigung sind oft sehr hoch. Der Zurich Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
Versicherungsschutz
Die Zurich Spezial-Strafrechtsschutzversicherung deckt zum Beispiel folgende Rechtsschutzfälle ab:
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wir zahlen für Sie
Unabhängig vom Rechtsschutzfall übernehmen wir bereits bei Einleitung des Verfahrens Ihre Kosten für
- den eigenen Anwalt
- eigene und vom Gericht bestellte Sachverständige
- Zeugengebühren und Zeugenbeistand
- erstattungspflichtige Kosten eines Nebenklägers
- anwaltliche Firmenstellungnahme
- anwaltliche "Mitarbeiter-Schutzschrift"
- Reisen der Prozessbevollmächtigten
- erhöhte Gebührenvereinbarungen mit dem eigenen Anwalt, beispielsweise bei Honorarvereinbarung
Abgestimmt auf Ihren Bedarf können Sie die Höhe der Deckungssummen und den Geltungsbereich Ihrer Rechtsschutzversicherung individuell vereinbaren.
Praxisbeispiel
Gegen Ihr Chemieunternehmen wird wegen Gewässerverunreinigung Strafanzeige erstattet. Der von Ihnen beauftragte Strafrechtsspezialist erreicht durch eine ausführliche Stellungnahme, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird.
Darüber hinaus sind zahlreiche Risiken abgedeckt, die im normalen Strafrechtsschutz nicht versichert sind
- Baurecht
- Strahlenrisiko
- Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht
- Konkursrisiko
- Steuerrisiko
- Verwaltungsgerichtsrisiko
- Vorsatzklausel
Einzelversicherung oder Ergänzungsschutz
Sie können den Zurich Spezial-Strafrechtsschutz als Einzelversicherung oder in Kombination bzw. als Ergänzung des Rechtsschutzes für Selbstständige abschließen.
Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen
Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:
Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.