Die Versicherung für Werbeagenturen bietet Ihnen mit acht Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz und senkt als Komplettversicherung aus einer Hand zugleich Ihren Verwaltungsaufwand.
Versichert sind folgende Risiken:
- Haftpflichtversicherung (Büro-Plus-Versicherung)
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Elektronikversicherung
- Inhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Glasversicherung
- Firmenrechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter
Haftpflichtversicherung (Büro-Plus-Versicherung)
Bei Personen- und Sachschäden versichern wir Ihre gesetzliche Haftpflicht, die sich aus dem Betrieb der Werbeagentur ergibt.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die sich aus der Tätigkeit von Werbeagenturen ergeben, insbesondere die nicht sach- und fachgerechte Ausführung des Auftrages in werblicher und/oder technischer Hinsicht.
Elektronikversicherung
Wir versichern Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen, beispielsweise:
- stationäre Ateliertechnik
- mobile Technik
- Büroelektronik und Laptops
- Daten und Datenträger
Inhaltsversicherung
Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte des Betriebes versichern wir gegen:
- Feuer inklusive Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus nach einem Einbruch
- Sturm- und Hagelschäden
Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt es durch einen von der Inhaltsversicherung abgedeckten Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung, erstatten wir Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Glasversicherung
Die gesamte Innen- und Außenverglasung ist versichert sowie auf Wunsch Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente.
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Versichert sind der Firmeninhaber oder der Geschäftsführer im beruflichen wie privaten Bereich sowie die Mitarbeiter der Werbeagentur in Ausübung ihrer Tätigkeit. Im Versicherungsfall bezahlen wir beispielsweise Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.
Unfallversicherung für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Versicherungsschutz wird geboten für Tod, Invalidität und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.