Ein Baggerfahrer durchtrennt die öffentliche Strom- oder Wasserversorgung, ein Verkehrsstau verhindert den Auftritt eines Künstlers. Als Veranstalter tragen Sie oft Risiken, die außerhalb Ihres Einflussbereiches liegen. Zurich deckt in diesen Fällen Ihre finanziellen Verluste.
Die Versicherung für Veranstalter bietet Ihnen mit drei Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz:
- Veranstaltungsausfallversicherung
- Veranstalterhaftpflichtversicherung (Multi-Cover-Police)
- Elektronikversicherung
- fünf Varianten in der Veranstaltungsausfallversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse
- gesamte Haftpflicht versichert durch Multi-Cover-Police
- niedriger Verwaltungsaufwand durch Komplettversicherung
Veranstaltungsausfallversicherung
Versicherungsschutz besteht, wenn eine versicherte Veranstaltung infolge eines vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird. Der Versicherungsfall kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten, beispielsweise wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt oder ein Unfall den Künstler am Auftritt hindert. Für die individuelle Anpassung der Versicherung bieten wir Ihnen daher die folgenden fünf Varianten:
| Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung aus folgenden Gründen |
Variante |
| |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
| Ereignis, das nachweislich außerhalb des Einflusses des Versicherungsnehmers oder der von ihm beauftragten Organisatoren liegt, z. B. der Ausfall der öffentlichen Stromversorgung |
 |
 |
 |
 |
 |
| Nichterscheinen eines versicherten Künstlers aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod |
 |
 |
 |
 |
 |
| Nichterscheinen eines versicherten Künstlers aufgrund von Ereignissen wie Fluglotsenstreik, Schneewehen oder Verkehrsstau |
 |
 |
 |
 |
 |
mitversichert |
nicht versichert | |
| |
Veranstalter-Haftpflichtversicherung (Multi-Cover- Police)
Mit der Multi-Cover-Police ist die gesamte Haftpflicht rund um die versicherte Veranstaltung abgedeckt. Zu den mitversicherten Nebenrisiken gehört beispielsweise die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen und technischen Geräten
- Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
- Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
- Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben und Arbeiten im Interesse des Veranstalters
- Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen wie Kränen oder Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
- Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen wie Transparenten, Leuchtröhren und Werbetafeln
Die Haftpflichtversicherung bietet außerdem Deckungs- erweiterungen, beispielsweise für:
- nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
- Mietsachschäden
- Be- und Entladeschäden an Kfz und Containern
- Be- und Entladeschäden an fremder Ladung
Elektronikversicherung
Wir versichern Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Veranstaltungstechnik, beispielsweise:
- Licht
- Beschallung
- elektronische Bühnentechnik
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
Zum Anzeigen von PDF-Dokumenten können Sie hier kostenlos den Adobe Reader herunterladen.