Die Versicherung für Theaterbetriebe bietet Ihnen mit sieben Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz und senkt als Komplettversicherung aus einer Hand zugleich Ihren Verwaltungsaufwand.
Versichert sind folgende Risiken:
- Haftpflichtversicherung
- Elektronikversicherung
- Gebäudeversicherung
- Inhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Glasversicherung
- Veranstaltungsausfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Wir versichern Ihre gesetzliche Haftpflicht gegenüber Schadensersatz-Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Betrieb Ihres Theaters ergeben können.
Elektronikversicherung
Versichert sind Geräte und Anlagen der stationären Technik, beispielsweise:
- Licht und Beschallung
- Kommunikationstechnik
- elektronische Bühnentechnik und Steuerungstechnik
- Büroelektronik
- Funkmikrofone
Gebäudeversicherung
Wir bieten Versicherungsschutz für alle im Vertrag bezeichneten Gebäude einschließlich der Grund- und Kellermauern, Hof- und Gehwegbefestigungen und Einfriedungen gegen Schäden durch:
- Feuer
- Leitungswasser inklusive Sprinklerleckage
- Sturm und Hagel
Inhaltsversicherung
Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen und Lagerbestände. Optional mitversichert sind vom Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen. Schäden durch folgende Ursachen werden abgedeckt:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Beraubung
- Leitungswasser inklusive Sprinklerleckage
- Sturm und Hagel
Requisiten können ebenfalls optional mitversichert werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt es durch einen von der Inhaltsversicherung abgedeckten Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung, erstatten wir Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Glasversicherung
Sämtliche Außen- und Innenscheiben des Theaters sind gegen Glasbruch versichert. Werbeanlagen (z. B. Leuchtröhrenanlagen) können auf Wunsch mitversichert werden.
Veranstaltungsausfallversicherung
Die Risiken, die zum Ausfall, Abbruch oder zu Änderungen einer Veranstaltung führen können, werden abgedeckt. Die Absicherung kann individuell in fünf verschiedenen Varianten gewählt werden.
| Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung aus folgenden Gründen |
Variante |
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1 |
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3 |
4 |
5 |
| Ereignis, das nachweislich außerhalb des Einflusses des Versicherungsnehmers oder von ihm beauftragten Organisatoren liegt, wie Ausfall der öffentlichen Stromversorgung |
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| Nichterscheinen eines versicherten Künstlers aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod |
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| Nichterscheinen eines versicherten Künstlers aufgrund von Ereignissen wie Fluglotsenstreik, Schneewehen oder Verkehrsstau |
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mitversichert |
nicht versichert | |
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