Für Verleiher von Hightech-Geräten wie Filmkameras, Sound- Equipment oder Veranstaltungstechnik bietet Zurich Versicherungsschutz, wenn Geräte beschädigt werden oder durch Ausfall Haftpflichtschäden verursachen.
Die Versicherung für Service-Unternehmen bietet Ihnen mit vier Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz und senkt als Komplettversicherung aus einer Hand zugleich Ihren Verwaltungsaufwand.
Versichert sind folgende Risiken:
- Haftpflichtversicherung mit Grunddeckung und erweiterter Deckung
- Technische Versicherungen mit der Elektronikversicherung und der Maschinen-Kaskoversicherung
- Inhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung besteht aus der Grunddeckung und der erweiterten Deckung.
Grunddeckung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers, die aus seiner Tätigkeit im versicherten Betrieb entsteht.
Erweiterte Deckung: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Personen- und Sachschäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte und/oder gelieferte (auch verwechselte) Produkte oder erbrachte Arbeiten verursacht werden. Darin enthalten ist auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Technische Versicherungen – Elektronikversicherung
In der Elektronikversicherung versichern wir Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, beispielsweise:
- Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte
- Licht- und Beschallungstechnik
- Kommunikationstechnik
- elektronische Bühnentechnik (Steuerungstechnik)
- Büroelektronik
Technische Versicherungen – Maschinen- und Kaskoversicherung
Mit der Maschinen- und Kaskoversicherung bieten wir Versicherungsschutz für zu bezeichnende Geräte und Anlagen der stationären und mobilen Technik, beispielsweise:
- Stahlbauelemente, Traversen
- Podeste
- Gerüstelemente, Ketten, Kettenhaken
- Elektroantriebe
- Stromaggregate
Inhaltsversicherung
Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte des Betriebes sind versichert gegen Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Anprall/Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt es durch einen Sachschaden, der von der Inhaltsversicherung abgedeckt ist, zu einer Betriebsunterbrechung, erstattet Zurich den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
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