Die Versicherung für Fernseh- und Radiosender bietet Ihnen mit acht Einzelkomponenten umfassenden Versicherungsschutz und senkt als Komplettversicherung aus einer Hand zugleich Ihren Verwaltungsaufwand.
Versichert sind folgende Risiken:
- Medien-Haftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Elektronik- und Technikversicherung
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
- Inhaltsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Glasversicherung
- Unfallversicherung für leitende Angestellte und Mitarbeiter
Medien-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadensersatz- Ansprüchen Dritter. Dazu gehören neben Personen- und Sachschäden diverse Deckungserweiterungen wie:
- Mietsachschäden
- Schlüsselschäden
- Tätigkeitsschäden
- Vertragshaftung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Wir versichern Sie gegen Haftpflichtansprüche, die sich aus Ihrer täglichen Arbeit ergeben können, beispielsweise:
- Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts
- Gerichts- und Anwaltskosten bei einer einstweiligen Verfügung gegen den Sender
- Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Unterlassungsklage gegen den Sender
Elektronik- und Technikversicherung
Versichert sind zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert werden können insbesondere:
- Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte
- Laptops
- Funktelefone und Mobilfaxsysteme
Übertragungswagen können auf Anfrage mitversichert werden.
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige
Versicherungsschutz besteht für Firmeninhaber und Geschäftsführer im beruflichen wie privaten Bereich. Die Mitarbeiter des Fernseh- oder Radiosenders sind in Ausübung ihrer Tätigkeit mitversichert. Im Versicherungsfall zahlt die Rechtsschutzversicherung beispielsweise die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten.
Inhaltsversicherung
Die Versicherung deckt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte ab gegen Schäden durch:
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus nach einem Einbruch
- Sturm- und Hagelschäden
Betriebsunterbrechungsversicherung
Kommt es durch einen von der Inhaltsversicherung abgedeckten Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung, erstatten wir Ihnen den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten.
Glasversicherung
Versichert sind die gesamte Innen- und Außenverglasung sowie auf Wunsch Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente.
Unfallversicherung für leitende Angestellte und Mitarbeiter
Zurich schützt Ihre Mitarbeiter vor Unfallrisiken. Schutz besteht, wenn der Versicherte unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Tod und Invalidität von leitenden Angestellten und Mitarbeitern können ebenfalls versichert werden.