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Zurich Gruppe Deutschland - Kfz-Versicherung für kleine Flotten. Die Zurich Kfz-Versicherung für kleine Flotten senkt Versicherungskosten und Verwaltungsaufwand von Unternehmen mit einem Fuhrpark von fünf bis 15 Fahrzeugen.

Ihr Versicherungspartner

Karl-Heinz Ryssel

Generalagentur

Karl-Heinz Ryssel

Am Ring 27
01561 Großenhain/OT Zabeltitz
Telefon 03522 500727
Fax 03522 500728
karl-heinz.ryssel@zuerich.de

Hilfe im Schadensfall

Im Fall eines Unfalls helfen wir Ihnen schnell und zuverlässig weiter.

Kleine Flotten

Für kleinere und mittelständische Unternehmen mit einem Fuhrpark von mindestens fünf bis 20 SFR-berechtigten Fahrzeugen (plus Anhänger / Auflieger) bietet Zurich eine attraktive Komplettlösung. Unser Kleinflottenmodell ist individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten, verwaltungsarm und senkt Ihre Kosten durch attraktive Sonderleistungen und Rabatte.

Vorteile
  • individueller Nachlass für alle Fahrzeuge in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Voll- und Teilkaskoversicherung
  • eingeschlossen sind auch Fahrzeuge, die nicht zum Schadenfreiheitsrabatt berechtigt sind wie Anhänger oder Auflieger
  • reduziert Ihren Verwaltungsaufwand
  • einheitlicher Beitragssatz für neu hinzukommende Fahrzeuge

Als besonderen Bonus bieten wir:

  • Nachlässe für ausgewählte Branchen – von A wie "Akkumulatoren- und Batterieherstellung" bis Z wie "Zimmereien"
  • verbesserte Einstufung des Geschäftsführerfahrzeugs mit individuellem Nachlass und Sonderrabatt
  • besondere Rabattregelung für die Ersteinstufung neu hinzukommender Fahrzeuge ohne freien SFR
  • NEU: weiterer Rabatt bei Abschluss von Firmen ModularSchutz mit mindestens zwei Bausteinen
  • NEU: vergünstigter Beitrag in der Rechtsschutzversicherung bei Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung


Näheres zu Ihrem Geschäftsfeld erklärt Ihnen Ihr Zurich Versicherungspartner.

Leistungen
  • Sonderausstattung und Mehrwerte gemäß Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile bis zu 20.000 Euro
  • komplette Kostenübernahme für Schlüssel- und Schlossersatz, wenn der Schlüssel entwendet wurde
  • Verzicht auf Einwand des mitwirkenden Verschulders bei grober Fahrlässigkeit gemäß §81 VVG bei allen Wagnisarten mit den Ausnahmen: Ermöglichung eines Diebstahls, Trunkenheitsfahrten und Fahrten unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln
  • Einstufung nach dem durchschnittlichen Beitragssatz aller im Fuhrpark versicherten Fahrzeuge für neu hinzukommende Fahrzeuge ohne freien SFR in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht; Angleichung der SF-Klasse in Kasko
  • Gebrauchtwagenkasko für PKW
  • Mitversicherung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden für Nutzfahrzeuge

Service im Schadensfall

Im Schadensfall ermöglicht Ihnen eine Hotline die schnelle Schadenmeldung im In- und Ausland.


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