Durch einen kleinen Fehler bei einem IT- oder Softwareprojekt können schnell hohe Schäden entstehen. Die ITSafeCare-Police schützt IT- und Telekommunikationsunternehmen vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch bei Vermögensschäden.
- einzigartiges Konzept auf dem deutschen Versicherungsmarkt
- spezialisierte Versicherungskombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
- inklusive Betriebs-, Umwelt- und Vermögensschaden-Haftpflicht
Die sichere Kombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
Die Zurich ITSafeCare-Police versichert:
- Alle ITK Leistungs- und Tätigkeitsbereiche
- Alle Deckungserweiterungen sind im Rahmen der VS-Summe ohne Sublimit
- Auslandsschäden weltweit nach jeweils geltendem Recht (auch Exporte nach USA)
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Haftpflichtansprüche mitversicherter selbstständiger Unternehmen untereinander
- Erfüllungsfolgeschäden, insbesondere Produktions- und Umsatzausfall
- Implementierungs-, Integrations- und Tätigkeitsschäden
- Umweltschäden, incl. Umweltschadensgesetz nach EU-Normen
- Mietsachschäden
- Belegschaftshabe und Besucherhabe und Schlüsselverlust
- Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, incl. eigener Aufwendungen des VN
- Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften
- Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre
- Alle Umsätze, auch Vorumsätze
- Übernahme von Altschäden, soweit eingetreten, aber nicht gemeldet
- Schiedsgerichtsverfahren
- Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen
- Honorar- und Strafrechtsschutz
- Zurich Care Rechtsschutz bei bestimmten Ausschlüssen
- Betriebliche Nebenrisiken
- Private Haftpflichtversicherungen
Die ITSafeCare-Police versichert außerdem Schäden durch:
- Softwareviren
- Rechtsverletzungen bei Vorliegen einer Recherche (ohne GB/USA)
- Verzug bei Brand Explosion und fehlerhafter Einschätzung von Kapazitäten
Die volle Deckungssumme gilt auch für alle Deckungserweiterungen, beispielsweise für Tätigkeits- und Implementierungsschäden.
Private Haftpflichtrisiken
Je nach Rechtsform des Betriebes sind Inhaber und Mitglieder der Geschäftsleitung im Rahmen der Haftpflichtpolice auch privat haftpflichtversichert.
Individuelle Deckungserweiterungen
Nach Vereinbarung können die folgenden Risiken mitversichert werden:
- weitere rechtlich selbstständige Unternehmen im Ausland
- Projektexcedent (projektbezogene Anhebung der Versicherungssumme)
- Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz oder Bundes- Immissionsschutzgesetz (über eine separate Police)
- weitere private Haftpflichtversicherungen
Deckungssummen
| Schadenart |
Deckung |
| Betriebs- und Produktrisiko |
| Personenschäden |
3 Mio. EUR pauschal je Versicherungsfall, begrenzt auf 6 Mio. EUR je Versicherungsjahr |
| sonstige Schäden wie Sach- und Vermögensschäden |
Frei wählbar von 300.000 EUR - 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, begrenzt auf jeweils das Doppelte je Versicherungsjahr |
Selbstbeteiligung
Die angegebene Selbstbeteiligung kann wahlweise verändert werden.
| Schadenart |
Selbstbeteiligung |
| Sach- und Vermögensschäden |
1.000 EUR (außer private Risiken) |
Alle Informationen zum Ausdrucken (2 Seiten)
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