Als Unternehmer haften Sie seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Ungleichbehandlung in betrieblichen Abläufen und im Kundenkontakt.
Auch unbewusste Äußerungen und Entscheidungen können zu hohen Kosten führen, wenn Ihnen gegenüber ein Anspruch aus Diskriminierung geltend gemacht wird. Die DiskriminierungsSchutz Plus-Police von Zurich bietet Ihnen den adäquaten Schutz vor diesen Ansprüchen.
Ihre Vorteile
- Schutz vor Schadensersatz-Ansprüchen aus Diskriminierung, Beleidigung, Diffamierung und Verleumdung
- finanzielle Absicherung bei Ansprüchen aus Verletzung der Privatsphäre und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben
- versichert sind Ansprüche von unternehmensinternen sowie -externen Personen (z. B. Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Kunden, Subunternehmer)
- abgedeckt sind Ansprüche aus sämtlichen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, auch die, die über das Privatrecht hinausgehen
- weltweiter Versicherungsschutz möglich
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zwingt Sie zur Haftung
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Diskriminierung aufgrund von
- Rasse und ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität
Die folgenden Szenarien zeigen beispielhaft, welche rechtlichen Konsequenzen drohen können:
- Ein Handwerksbetrieb schreibt eine neue Lehrstelle aus. Ein Bewerber wird abgelehnt. Dieser fühlt sich diskriminiert und verklagt den Betrieb auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- In einem Restaurant wird eine Angestellte gegenüber einem Gast ausfällig. Der Gast verklagt den Gastwirt, der sich das Verhalten seiner Angestellten zurechnen lassen muss.
- Bei einem großen Lebensmittelhersteller arbeiten die Beschäftigten an der Verpackungsstraße im Schichtbetrieb. Nach der Elternzeit arbeitet auch Frau A. wieder normal im Schichtbetrieb weiter. Dabei stellt sie fest, dass der direkte Kollege B. mehr Geld für die gleiche Arbeit erhält als sie selbst. Sie klagt gegen die Geschäftsleitung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt die Rechte von Personen, welche im (z. B. Arbeitnehmer und Leiharbeiter) und mit (z. B. Kunden und Geschäftspartner) dem Unternehmen arbeiten und handeln. Da die bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungen bei Schadensersatz-Ansprüchen nicht ausreichen, bietet Zurich als Ergänzung das Haftpflichtprodukt DiskriminierungsSchutz Plus.
Leistungen
- Versicherungsschutz gegen Ansprüche aus dem Arbeits- und aus dem Zivilrecht aufgrund von Diskriminierung, Beleidigung, Diffamierung und Verleumdung
- Klärung der Haftpflichtfrage: Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls vor Gericht
- Übernahme der zu leistenden Entschädigungen bei berechtigten Schadensersatz-Ansprüchen
- Übernahme der Kosten bei Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- unbegrenzte Rückwärtsversicherung im EU-weiten Geltungsbereich
- 3 Jahre Nachmeldefrist für eingetretene Schäden (Verlängerungen auf Anfrage möglich)
Deckungssummen & Selbstbeteiligung
- Vereinbarung einer Versicherungssumme von wahlweise 100.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro (höhere Summen auf Anfrage möglich)
- 1.500 Euro Selbstbeteiligung bezogen auf den Versicherungsfall