» Direktversicherung
- Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
- geeignet für jedes Unternehmen
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- Erfüllung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung
- keine Bilanzberührung
- keine Zusatzkosten
- geringer Verwaltungsaufwand
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- die eine individuelle Versorgungslösung suchen
- die beim Ausscheiden zwischen privater Fortführung und Mitnahme zum neuen Arbeitgeber entscheiden wollen
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- klassische Rentenversicherung mit Hinterbliebenenleistung bei Tod in der Ansparphase
- fondsgebundene Rente mit Garantien für den Todes- und Erlebensfall
- Einschluss Berufs- unfähigkeitsrente möglich
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» Pensionskasse
- Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
- geeignet für jedes Unternehmen
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- Erfüllung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung
- keine Bilanzberührung
- keine Zusatzkosten
- geringer Verwaltungsaufwand
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- die eine individuelle Versorgungslösung suchen
- die bei Ausscheiden zwischen privater Fortführung und Mitnahme zum neuen Arbeitgeber entscheiden wollen
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- klassische Rentenversicherung mit Hinterbliebenenleistung bei Tod in der Ansparphase
- fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie
- Einschluss Berufs- unfähigkeitsrente möglich
- Einschluss Hinter- bliebenenrente zur klassischen Rente möglich
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» Pensionsfonds
- Förderung nach § 3 Nr. 66 EStG
- geeignet zur Auslagerung bestehender Versorgungswerke
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- steuerlich geförderte Auslagerung
- keine Bilanzberührung mehr
- geringe Zusatzkosten durch niedrige Insolvenzsicherungs-beiträge (80 % PSV-Ersparnis)
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- die die Chancen des Kapitalmarkts nutzen wollen
- Gesellschafter-Geschäftsführer, die die betriebliche Altersvorsorge vom Schicksal der Firma entkoppeln wollen
- Firmen, die (geschlossene) Versorgungswerke auf einen externen Partner auslagern wollen
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- moderne Strategien zur Alterssicherung
- individuelle Gestaltung
- flexible Umsetzung
- professionelles Kapitalanlage-Management
- jährliches Reporting
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» Unterstützungskasse
- kein Zufluss nach § 11 EStG
- geeignet für jedes Unternehmen
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- keine Bilanzberührung
- Zusatzkosten durch PSV-Pflicht und ggf. Verwaltungskosten
- Zusagen durch Rückdeckungs- versicherungen gesichert
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- mit höheren Einkommen, da die Beiträge unbegrenzt lohnsteuerfrei und bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei sind
- die eine Kapitalzahlung, wenn auch steuerpflichtig, einer Rente vorziehen
- für die die Möglichkeiten der privaten Fortführung nicht wichtig sind
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- flexible Leistungsplanerstellung mit
- Rentenzusage
- Kapitalzusage
- mit oder ohne Berufsunfähigkeits- absicherung
- kongruente Rückdeckung
- verwaltungsarme Abwicklung der Standardpläne
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» Pensionszusage
- kein Zufluss nach § 11 EStG
- geeignet für bilanzierende Unternehmen
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- Bilanzberührung durch Bildung von Rückstellungen
- Gestaltungsfreiheit bei der Finanzierung
- Zusatzkosten durch PSV-Pflicht
- Zusagen durch Rückdeckungs- versicherungen gesichert
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- in leitender Position, die die steuerlichen Vorteile der aufgeschobenen Vergütung wahrnehmen wollen
- mit hohen Einkommen, da die steuerfreien Beiträge nicht nach oben begrenzt sind
- die eine Kapitalzahlung, wenn auch steuerpflichtig, einer Rente vorziehen
- für die die Möglichkeiten der privaten Fortführung nicht wichtig sind
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- flexible Rückdeckungs- möglichkeiten mit
- fondsgebundenen Produkten
- klassischen Rentenversicherungen
- Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit
- Unterstützung bei der Erstellung der Pensionszusagen
- Steuerbilanz-Service
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