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Zurich Gruppe Deutschland - Pensionszusage. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist für bilanzierende Unternehmen geeignet und besonders für leitende Angestellte und Bezieher höherer Einkommen interessant.

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Pensionszusage

Mit der Pensionszusage sparen Sie effektiv Steuern, indem Sie Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Vorsorgebezüge umwandeln. Dadurch können Sie Ihr Einkommen aus der aktuellen Hochsteuer-Phase in eine Phase mit niedriger Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, denn Beiträge zur Betriebsrente sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei!


Vorteile
  • Beiträge zur Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Keine Beschränkung auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung
  • für Beiträge bis zu 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten
  • Einkommenssteuerersparnis, da Ihre Beitragszahlungen nicht dem Gehalt zugerechnet werden
  • einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlungen möglich
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
  • Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Zusagebeginn unverfallbar
  • attraktive steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis
Grundlagen

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer für sein Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall eine bestimmte Versorgungsleistung zu.

Für die Pensionszusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz. Zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen schließt der Arbeitgeber bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben der versorgungsberechtigten Person ab. Der Arbeitgeber meldet die unverfallbare Anwartschaft an den Pensionssicherungsverein a.G. (PSVaG) und entrichtet die Beiträge für den Insolvenzschutz.

Daran sollten Sie denken: Beim Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Pensionszusage fortführen, sofern der neue Arbeitgeber die Zusage unverändert übernimmt. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der/Die Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.

Eine private Fortführung der Versorgung mit Eigenbeiträgen, wie z. B. bei der Direktversicherung, ist in der Regel nicht möglich.

Besteuerung und Sozialversicherung

Die Beiträge zugunsten einer Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.

Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).

Rechtsbeziehungen und Abläufe


Rechtsbeziehungen und Abläufe
 

Leistungen
  • Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
  • garantierte Leistungen
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Variante
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
Beispielrechnung

Bis zu 55 % staatliche Förderung möglich


Aufwandsberechnung Arbeitnehmer A:
Beitragshöhe:
1.200 EUR
Arbeitnehmer B:
Beitragshöhe:
2.500 Euro
jährlicher Umwandlungsbetrag 1.200 EUR 2.500 EUR
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis bspw. 45 %) 540 EUR 1.125 EUR
jährlicher Nettoaufwand für die Unterstützungskasse 660 EUR 1.375 EUR
 

Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 Euro kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 660 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 2.500 Euro sind es nur 1.375 Euro.

Produktangebot

Pensionszusage – Die individuelle Lösung

Zurich bietet Ihrem Arbeitgeber flexible Rückdeckungskonzepte mittels klassischer Lebens- oder Rentenversicherungen, fondsgebundener Produkte mit und ohne Garantien sowie eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie Ihrer Hinterbliebenen.

Zurich Produktangebot zur Pensionszusage

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Pensionszusagen in Form von

  • Leistungszusagen
  • beitragsorientierten Leistungszusagen

Zusatzversicherung

Neben der klassischen Altersvorsorge kann auch das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden:
 

» Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
 
Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen:

Risikoversicherung mit Komfortschutz (355 kB)
Risikoversicherung mit Grundschutz (350 kB)
Fondsgebundene Versicherung (418 kB)
Regelbasierte Fondsgebundene Versicherung (392 kB)
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (336 kB)
Aufgeschobene Rentenversicherung (Konsortialversicherung) (390 kB)
Sofort beginnende Rentenversicherung (Konsortialversicherung) (194 kB)

Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.


Alle Informationen zum Ausdrucken (3 Seiten)

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