Einbruchschutz: Was ist bei Einbruchdiebstahl versichert?

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Einbruchschutz – das Wichtigste kurz erklärt

  • Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 87.145 Fälle von Einbruchdiebstahl in Wohnungen und Privathäusern. Dabei entstand ein Gesamtschaden von rund 292 Millionen Euro.
  • 40 Prozent aller Einbruchsversuche können durch Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden. Empfehlenswert ist eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Maßnahmen.
  • Verursachen Eindringlinge trotz Einbruchschutz einen Schaden, ersetzt die Hausratversicherung die gestohlenen Gegenstände zum Neuwert.
  • Wenn bei Ihnen eingebrochen wurde, sollten Sie umgehend die Polizei rufen und keine Veränderungen der Schadenstelle vornehmen, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

 

Warum ist Einbruchschutz wichtig?

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 87.145 Fälle von Einbruchdiebstahl in Wohnungen und Privathäusern. Dabei entstand ein Gesamtschaden von rund 292 Millionen Euro*. Hinter diesen kühlen Zahlen stehen über 87.000 Betroffene, die nicht nur die Verluste verkraften müssen. Oftmals sind die Spuren, die die Einbrecher hinterlassen, wesentlich belastender: Neben kaputten Türen oder aufgehebelten Fenstern ist das Wissen, dass jemand in die eigene Privatsphäre eingedrungen ist und alles durchwühlt hat, viel unangenehmer. Angst und seelische Belastung sind nach Einbruchdiebstählen hoch! Für das Verschwinden der Beute – ob Fernseher, Kamera, Computer & Co. oder Bargeld und Schmuck – entschädigt idealerweise die in der Hausratversicherung integrierte Diebstahlversicherung.

* Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

Hausrat

Hausratversicherung

Die Zurich Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und bei Vandalismus nach einem Einbruch mit dem Top- oder Basis-Schutz.

Welche Versicherung deckt Einbruch ab?

Präventive Maßnahmen zum Einbruchschutz sind der erste Schritt (siehe unten), ein guter Versicherungsschutz ist der zweite: Mit einer Hausratversicherung können Privatpersonen, ob Mieter oder Haus- und Wohnungsbesitzer, ihr Eigentum gegen Einbruch, Diebstahl, Raub und Vandalismus absichern. Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus – im Normalfall auch Möbel, Wertgegenstände sowie Sport- und Gartengeräte in Keller, Garage und Garten. Je nach Tarif gibt es eine Obergrenze und/oder bestimmte Bedingungen.

Wann zahlt die Versicherung bei Einbruch nicht?

Zunächst bestimmt Ihr Tarif die Höhe und den Umfang Ihres Versicherungsschutzes – es wird also nicht „automatisch“ jeder Einbruchschaden im vollen Umfang ersetzt. Insbesondere bei Gegenständen im Außenbereich wie dem Garten oder der Garage, bei Einbrüchen ins Auto, am Arbeitsplatz, in der Urlaubsunterkunft oder bei Wertsachen, die die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung nicht für den vollen Schaden eintritt. Darüber hinaus kann auch das eigene fahrlässige Verhalten dazu führen, dass die Versicherungsleistung gekürzt bzw. nicht gewährt wird. Von grober Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn beispielsweise die Haustür nicht ordnungsgemäß verschlossen wurde, die Fenster gekippt waren oder der Einbrecher einen hinterlegten Schlüssel gefunden hat. Ein entsprechender Schutz, der Verzicht auf Anrechnung der groben Fahrlässigkeit, kann jedoch über das aktuelle Hausratversicherungsprodukt mitabgesichert werden.

Einbruchschutz: Wie sichere ich mein Haus oder meine Wohnung richtig ab?

Die wenigsten Einbrecher sind Profis. 40 Prozent aller Einbruchsversuche können daher durch Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden. Empfehlenswert ist eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Maßnahmen:

  • Bewegungsmelder und Lichtsimulationen, die Anwesenheit vortäuschen, können Einbrecher bereits abschrecken.
  • Stabile Zusatzschlösser und -riegel an Türen und Fenstern sowie Fenstergitter (Keller) zwingen in vielen Fällen zum Aufgeben.
  • Bei Neu- und Umbauten lohnt es sich, über einbruchhemmende Türen nachzudenken.
  • Alarmanlagen können Täter in die Flucht schlagen, ehe sie etwas stehlen.
  • Entscheidend ist, dass Sie alle Ein- und Umbauten unbedingt durch einen Fachmann vornehmen lassen. Informieren Sie sich hierzu bei einer polizeilichen Beratungsstelle.
  • Darüber hinaus ist Ihr Verhalten ausschlaggebend: 80 Prozent der Einbrecher sind Gelegenheitstäter, die ein gekipptes Fenster als Einladung verstehen!

Wie verhalte ich mich, wenn bei mir eingebrochen wurde?

  • Melden Sie den Schaden bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle.
  • Fertigen Sie für die Polizei eine Liste („Stehlgutliste“) aller Gegenstände an, die infolge des Einbruchs abhandengekommen sind.
  • Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen.
  • Notmaßnahmen (z. B. Notverglasung, Notreparatur des Türschlosses) können Sie sofort veranlassen.
  • Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Rufen Sie uns im Schadenfall einfach an: +49 (0)221 7715 7780

Welche Versicherung deckt Diebstahl ab?

Natürlich sind Diebe auch außerhalb der eigenen vier Wände unterwegs – vor allem im Menschengetümmel von Fußgängerzonen, Bahnhöfen, Veranstaltungen oder an Urlaubsorten. Die Langfinger arbeiten schnell, unbemerkt, trickreich – und sie sind schon weg, ehe Sie bemerken, dass Handy, Portemonnaie oder Kamera fehlen. Solche Verluste sind in der Hausratversicherung nur teilweise abgedeckt, oft kommt es auf Ort, Art und Wert an.

So ist zum Beispiel Raub, also Diebstahl mit Gewalt, abgesichert, ein einfacher Diebstahl aber nicht immer. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Täter keine Hindernisse überwinden muss. Hierzu zählt zum Beispiel der Diebstahl von Gegenständen durch geöffnete Fenster oder Türen, von Handys im Zug oder Skiausrüstungen, die vor Bergrestaurants abgestellt sind.

Durch ein Upgrade Ihres Tarifs mit Zusatzoptionen (Fahrradversicherung, Werterhöhung, Ausland, Auto) passen Sie Ihre Hausratversicherung besser auf Diebstahl an.

Wie kann ich meine eigenen vier Wände sonst noch schützen?

Ein Eigenheim wünschen sich viele Menschen. Damit Sie bei der Realisierung dieses Traums von Beginn an gut abgesichert sind – von der Finanzierung über den Bau bis hin zum sorgenfreien Wohnen –, informieren wir Sie ausführlich über unsere Unterstützung auf den Seiten „Bauen & Wohnen“ und „Haus & Wohnung“. Darüber hinaus bietet Ihnen unser Ratgeber Elementarversicherung interessante Fakten, Infos und Tipps zur zusätzlichen Absicherung Ihrer Immobilie gegen Naturgewalten wie Hochwasser, Schneelawinen oder Erdbeben. Denn Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung schützen Sie hier nur partiell vor den Folgen der Schäden.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Hausratversicherung, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Einbruchschutz?

  • Wie wird eingebrochen?

    In 80 Prozent der Fälle nutzt der Täter einfache und unauffällige Werkzeuge wie Schraubendreher, mit denen er Türen oder Fenster aufhebelt. Das Ziel ist, möglichst schnell und ungesehen in die Wohnung oder in das Haus hineinzukommen – und genauso schnell wieder hinauszugelangen.

  • Welche Versicherung kommt bei Einbruch auf?

    Mit einer Hausratversicherung können Privatpersonen, ob Mieter oder Haus- und Wohnungsbesitzer, ihr Eigentum gegen Einbruch, Diebstahl, Raub und Vandalismus absichern.

  • Wie viel zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruch?

    Je nach Tarif gibt es eine Obergrenze und/oder bestimmte Bedingungen. Nähere Erläuterungen finden Sie auf unserer Produktseite zum Thema Hausratversicherung.

  • Kommt die Hausratversicherung immer für Schäden nach dem Einbruch auf?

    Das kommt darauf an. Man sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Versicherung greift. Kommt ein Einbrecher aber durch ein offenes oder gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür hinein, kann es unter Umständen Probleme geben.

  • Sind auch Diebstähle außerhalb der Wohnung in der Hausratversicherung abgedeckt?

    Solche Verluste sind in der Hausratversicherung nur teilweise abgedeckt, oft kommt es auf Ort, Art und Wert an. So ist zum Beispiel Raub, also Diebstahl mit Gewalt, abgesichert, ein einfacher Diebstahl aber nicht immer.

  • Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

    Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Täter keine Hindernisse überwinden muss. Hierzu zählt zum Beispiel der Diebstahl von Gegenständen durch geöffnete Fenster oder Türen oder von Handys im Zug. Bei Raub werden Gegenstände unter Androhung oder Anwendung von Gewalt entwendet. In diesem Fall kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

  • Was tun nach einem Einbruch?

    Man sollte Ruhe bewahren und umgehend die Polizei rufen. Außerdem ist es wichtig, möglichst nichts anzufassen, da sonst Spuren zerstört werden können. Erst wenn die Spurensicherung der Polizei da war, sollte man anfangen aufzuräumen

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